in Analoge Fotografie, Astronomie

Auflösungsvermögen von Objektiven

Nachdem ich einige Artikel im Netz über hochauflösende Filme gelesen hatte welche teilweise bis über 200 Linienpaare/mm auflösen kam mir der Gedanke welche Rolle hier das Auflösungsvermögen der beteiligten Objektive spielt ?

Aus dem Bereich der Astronomie ist mir die Definition des Auflösungsvermögens von Teleskop-Objektiven geläufig welches in Bogensekunden angegeben wird, die Auflösung von Kamera-Objekten wird aber i.d.R. anders definiert, in Linienpaare/mm.

In dem folgenden Artikel versuche ich beide Definitionen zusammen zu bringen und Zusammenhänge zw. dem Auflösungsvermögen von Objektiven und Objektivparametern und von Filmen aufzuzeigen und praktische Schlüsse daraus zu ziehen.

Dafür muss ich ein wenig ausholen und ein paar theoretische Grundlagen zur Lichtbeugung erläutern bevor ich beide Definitionen zusammen bringen kann. Hier geht es aber nun zu dem Artikel.

Airy-Disk

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Kommentar

  1. GANZ toll – DANKE!
    Sie setzen da voraus, dass zwei Punkte getrennt werden können, wenn sich die Beugungsscheibchen in ihrer Nullstelle treffen. Rayleigh denkt aber, dass zwei Punkte trennbar sind, wenn der Mittelpunkt des einen Scheibchen die Nullstelle des anderen trifft. So wäre eine doppelte Auflösung möglich, allerdings halt weniger kontrastreich aufgelöst. Rechnen Sie einfach „auf Nummer sicher“ aus Erfahrung?
    DANKE für den hilfreichen Bericht.
    Liebe Grüße – Martin Messmer

    • Hallo Herr Messmer,
      vielen Dank für Ihren Denkanstoß ! Es schaut gerade so aus als ob sie mglw. einen Fehler bei mir entdeckt haben. Die Gleichung (1) nach Rayleigh beschreibt den Winkel vom Maximum bis zur ersten Nullstelle (Winkelradius). Bezogen auf zwei Beugungsscheibchen fällt das Maximum des einen in die Nullstelle des anderen, somit überlagern sich die beiden Beugungsscheibchen. In der Astronomie ist dies aber trotzdem noch (mehr als) ausreichend um eine eindeutige Trennung zweier Punktquellen erkennen zu können. Bei der fotografischen Auflösung wird von S/W Linienpaaren resp. einem rechteckförmigen/sinusförmigen Helligkeitsverlauf ausgegangen. Dadurch ergibt sich eine etwas andere Definition des Auflösungsvermögens. Mit diesem Artikel wollte ich eine Brücke schlagen zwischen diesen beiden Definitionen.

      Allerdings ist mir bei nochmaliger Betrachtung eben aufgefallen, dass Gleichung (3) einen Fehler hat. Der Faktor ‚2‘ im Nenner ist nicht korrekt und muss entfallen. Mit dieser Änderung verdoppelt sich das Auflösungsvermögen in LP/mm. Vielen Dank für diesen Hinweis ! Den Artikel werde ich zeitnah noch anpassen.

      Viele Grüße, Heiko Wichmann